Finanzierung
Allgemeines zur Finanzierung von Pflege, Betreuung und Hotellerie
In der Kurz- und Langzeitpflege setzen sich die Kosten in der Regel aus drei Bereichen zusammen: Pflege, Betreuung und Hotellerie.
- Die Pflegekosten werden je nach Pflegebedarf berechnet. Ein Teil wird von der Krankenkasse übernommen, ein Teil von der öffentlichen Hand und ein Teil von der Bewohnerin oder dem Bewohner selbst.
- Die Betreuungskosten umfassen unterstützende Leistungen im Alltag, Aktivierung und Begleitung. Diese Kosten werden in der Regel den Bewohnenden in Rechnung gestellt.
- Die Hotelleriekosten betreffen Wohnen, Verpflegung, Reinigung, Wäsche und weitere Leistungen rund um den Aufenthalt. Diese Kosten werden in der Regel den Bewohnenden in Rechnung gestellt.
Da die Finanzierung je nach Wohnform, Pflegebedarf und persönlicher Situation unterschiedlich ist, beraten wir Sie gerne persönlich.
Finanzierungshilfen
Ergänzungsleistung
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Die Anmeldung läuft über die AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde oder die Ausgleichskasse des bisherigen Wohnkantons.
Sie können einen allfälligen Anspruch auf nachstehenden Link ermitteln.
Hilflosenentschädigung
Wenn Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt wird, kann die IV Ihnen eine vermögensunabhängige Finanzierungshilfe nach einem Wartejahr zusprechen.
Krankenversicherung
Der Anteil Ihrer Pflegekosten wird direkt Ihrer Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Zudem erhält die Krankenversicherung von uns ein vom Arzt visiertes Kostengutsprachegesuch.
Restfinanzierung
Den Restfinanzierungsbeitrag verrechnen wir direkt an die zuständige Restfinanzierungsgemeinde.
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Können die Taxen aus den monatlichen Beiträgen der AHV, Ergänzungsleistung, Krankenversicherung, Hilflosenentschädigung usw. nicht gedeckt werden und beträgt das Vermögen nicht mehr als CHF 8000.– bei Ehepaaren, oder CHF 4000.– bei Einzelpersonen, so kann ein Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe bei Ihrer Wohngemeinde eingereicht werden.
Steuererleichterung
Gemäss dem Merkblatt Zahlungserleichterung und Steuererlass bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe, besteht bei gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf teilweisen oder vollständigen Erlass der laufenden Steuern. Das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde gibt Ihnen gerne weitere Auskunft.
Pflegebedarf, Taxen und Steuern
In der Sunnematte wird das anerkannte System BESA 5.0 für die Ermittlung benötigter pflegerischer Unterstützung eingesetzt. Mit der Aufenthaltstaxe bezahlen Sie zudem die Betreuung und das Wohnen (Vollpension inkl. Wohnnebenkosten).
Versicherungen
Prämien für Kranken- und Unfallversicherung sind persönliche Angelegenheiten und somit selber zu bezahlen.
Für die Bewohnenden der Sunnematte besteht eine Kollektiv-Privat-Haftpflicht sowie eine Kollektiv Hausratversicherung. Der Prämienanteil beträgt CHF 3.50 pro Monat.
Detaillierte Informationen über die Deckung und den Selbstbehalt erhalten Sie in der Administration.
Bargeld
Wir bitten die Bewohnenden, möglichst wenig Wertsachen und Bargeld ins Alters- und Pflegezentrum mitzunehmen. Taschengeld kann beim Sekretariat bezogen werden. Dieser Bezug wird mit der darauffolgenden Monatsrechnung verrechnet.
Bewohnerrechnung
Nach Ablauf des Monats werden den Bewohnenden aufgrund der Einstufung die Aufenthalts- und Pflegetaxen sowie allfällige individuelle Bezüge in Rechnung gestellt.
Steuerbescheinigung
Die Steuerbescheinigung versenden wir jeweils mit der Januar-Rechnung.
Befreiung SERAFE Gebühren (bisher Billag)
Ab dem 1. Januar 2019 traten die neuen Abgaben der Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehen in Kraft und die neue Rechnungsstellerin ist die SERAFE AG (bisher Billag). Neu sind alle Bewohnenden eines Alters- und Pflegeheims von dieser Abgabe befreit.

