Vorsorgen

Rechtzeitig selbstbestimmt Vorsorgen

Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, falls Sie eines Tages urteilsunfähig werden. Sie können darin festlegen, wer sich um persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten kümmern soll.

Damit ein Vorsorgeauftrag gültig ist, muss die Person beim Erstellen handlungsfähig sein. Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden.

Ein Vorsorgeauftrag schafft Klarheit und gibt Ihnen die Sicherheit, dass wichtige Entscheidungen in Ihrem Sinn getroffen werden, wenn Sie diese nicht mehr selbst treffen können.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie eines Tages nicht mehr selbst entscheiden können.

Sie können darin auch eine Vertrauensperson bestimmen, die Ihre Interessen gegenüber Ärztinnen, Ärzten und weiteren Fachpersonen vertritt. So bleibt Ihr Wille auch dann verbindlich, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können.

Eine Patientenverfügung kann von jeder urteilsfähigen Person erstellt werden. Es ist sinnvoll, die eigenen Wünsche mit nahestehenden Personen und der Hausärztin oder dem Hausarzt zu besprechen.

Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich auf folgenden Homepages zu informieren: