Vorsorgen
Rechtzeitig selbstbestimmt Vorsorgen
Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag kann man die Regelungen im Bereich des alltäglichen Lebens, für den Fall einer Urteilsunfähigkeit selbstbestimmt zusammenstellen. Um dies zu machen, muss eine Person handlungsfähig sein und diesen handschriftlich, oder sonst notariell beglaubigt erfassen.
Patientenverfügung
Mit dieser Verfügung regelt man die medizinischen Angelegenheiten für den Fall, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann (urteilsunfähig), inwiefern man medizinische Behandlungen beanspruchen will.
Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich auf folgenden Homepages zu informieren:
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Region Entlebuch, Wolhusen
- Patientenverfügung der SAMW (Schweizerische Akademie medizinischer Wissenschaft)
- Pro Senectute Docupass (kostenpflichtig)